Direkt zum Inhalt

bpb - Bundeszentrale für politische Bildung


Menü



Überhangmandate

Hinweis: Sie haben möglicherweise JavaScript deaktiviert oder verwenden eine ältere Version des Adobe Flash Player. Hier erhalten Sie die neueste Version des Flash Player.

Überhangmandate

Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Was sind Überhangmandate? Wie entstehen sie? was ist das negative Stimmgewicht? Und warum muss das Wahlrecht überarbeitet werden. Die Bundeszentrale erklärt wie die Bundestagswahl funktioniert.

Playlist

Video: Überhangmandate

Überhangmandate
Wie funktioniert die Bundestagswahl? | 4 Min. 19 Sek.

Inhalt

Bei Bundestagswahlen können durch die Erst- und Zweitstimme so genannte Überhangmandate entstehen. Durch Überhangmandate kommen mehr Abgeordnete in den Bundestag, als die eigentlich vorgesehenen 598. Überhangmandate gab es bisher in vielen Wahlperioden. Sie entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr Direktmandate erhält, als ihr dort nach dem Zweitstimmen-Ergebnis zustehen. Überhangmandate gibt es vor allem dann, wenn viele Wähler mit ihren beiden Stimmen unterschiedliche Parteien wählen. Nach der Wahl wird der Anteil an Mandaten berechnet, den eine Partei von den 598 Sitzen im Bundestag erhält. Grundlage dafür sind die Zweitstimmen aller Parteien. Allerdings nur von den Parteien, die es auch in den Bundestag geschafft haben. Dabei erhält jede Partei so viele Sitze, wie es ihrem Zweitstimmenergebnis entspricht. Die Anzahl der Sitze einer Partei wird dann noch einmal auf die einzelnen Bundesländer aufgeteilt – und zwar im Verhältnis dazu, wie viele Zweitstimmen die Partei in jedem einzelnen Bundesland bekommen hat. So ergibt sich, wie viele Abgeordnete der Partei aus welchem Bundesland kommen. Die A-Partei hat zum Beispiel in Brandenburg anteilig so viele Zweitstimmen bekommen, dass sie fünf Kandidaten in den Bundestag schicken kann. Jetzt kommen die gewonnenen Erststimmen ins Spiel. Drei Kandidaten der A-Partei haben in ihren brandenburgischen Wahlkreisen die meisten Erststimmen bekommen. Das heißt: sie haben für ihre Partei drei Direktmandate gewonnen. Das Wahlrecht sieht vor, dass jeder Kandidat mit Direktmandat einen Sitz bekommt. Daher erhalten zunächst die drei Direktkandidaten drei der fünf Sitze. Die restlichen beiden werden mit den Kandidaten der A-Partei besetzt, die oben auf der Landesliste stehen. Was passiert nun, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Plätze nach den Zweistimmen zustehen? Ein Beispiel: Die B-Partei gewinnt in einem Bundesland acht Direktmandate. Gleichzeitig erhält sie aber nur so viele Zweitstimmen, dass ihr in diesem Bundesland eigentlich nur sechs Sitze zustehen. Trotzdem darf die B-Partei alle acht Abgeordneten aus diesem Bundesland in den Bundestag schicken – sie hat zwei Überhangmandate. Dadurch erhöht sich die Zahl der Abgeordneten im Bundestag um diese beiden Plätze von 598 auf 600. Einen Ausgleich für die anderen Parteien, deren Anteil nach dem Zweitstimmenverhältnis durch die Überhangmandate geschrumpft ist, gibt es bei Bundestagswahlen nicht. Es wird aber noch komplizierter: Die jetzige Regelung zur Berechnung der Sitzverteilung kann in Kombination mit den Überhangmandaten zu widersprüchlichen Ergebnissen führen: dem sogenannten negativen Stimmgewicht. Mehr Zweitstimmen für eine Partei in einzelnen Bundesländern können dann zu weniger Sitzen für diese Partei im Bundestag führen. Weil das nicht nur unlogisch ist, sondern auch den Grundsatz der Wahlgleichheit verletzt, muss ein neues Wahlrecht her. Dazu hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber aufgefordert. Bis zum 30. Juni 2011 muss daher über ein neues Wahlrecht entschieden werden. Bei Bundestagswahlen soll in Zukunft jede Stimme gleich viel zählen – ohne Sonderfälle.

Weiteres

hrsg. von: Bundeszentrale für politische Bildung
Produktion: 08.2009

Redaktion: Stefan Lampe, Stephan Trinius
Drehbuch: Astrid Reinberger
Weitere: Animation: Melih Bilgil

© 2009 Bundeszentrale für politische Bildung

by-nc-nd
Lizenziert unter der Creative Commons-Lizenz by-nc-nd

Zuletzt geändert: 29.10.2009

Bewertung

Bisherige durchschnittliche Bewertung: 4 Punkte von 5

Durchschnittliche Bewertung: 4 (bei 122 Besucherbewertungen)

Ihre Bewertung

              

Verwandte Inhalte

Erst- und Zweitstimme

Wie funktioniert die Bundestagswahl?

Fünf-Prozent-Hürde

Wie funktioniert die Bundestagswahl?


nach oben